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Die Baufinanzierung - eine besondere Kreditart, bei der es auch Wichtiges zu beachten gilt!

Die Zinsbindungsfrist und Zinsbindungsdauer bei der Baufinanzierung

Laut verschiedenen Umfragen ist Wohneigentum deutlich beliebter, als von vielen Bürgern angenommen.
Vor allem junge Menschen sind es, die sich vorstellen können, einmal in den eigenen vier Wänden zu leben und auch den Wunsch danach haben. Dafür gibt es auch gute Gründe. Denn ein Haus bzw. eine Eigentumswohnung ist eine Art der Altersvorsorge und mittlerweile dürfte jeder den Finanznachrichten entnommen haben, dass private Altersvorsorge mittlerweile fast unumgänglich geworden ist. Wer im Alter keine Miete zahlen muss, erhöht seinen finanziellen Spielraum für andere Dinge. Zudem steigt in aller Regel die Lebensqualität. Wer ein eigenes Haus besitzt, genießt häufig auch die Vorteile eines eigenen Gartengrundstücks. Vor allem Familien mit Kindern ist dieser Punkt verständlicherweise sehr wichtig. Allerdings können sich viele Menschen Wohneigentum nicht im Vorübergehen leisten. Aufgrund der hohen finanziellen Aufwendungen muss eine Immobilie meist mittels Krediten finanziert werden. Die eigentliche Mietersparnis greift somit nicht von Anfang an, da anstelle der Miete Kreditraten zu zahlen sind.

Wer eine Immobilie mittels Darlehen finanziert, weiß, dass solch ein Kredit fast nichts mit herkömmlichen Verbraucherdarlehen gemein hat. Zum einen geht es grundsätzlich um deutlich höhere Summen. Zum anderen sind die Konditionen nicht festgeschrieben, wie man es von gängigen Konsumkrediten her kennt. Relativ selten werden variabel verzinsliche Baufinanzierungskredite ausgereicht, deren Konditionen sich fortlaufend an denen am Geld- und Kapitalmarkt orientieren. Üblich sind festverzinsliche Kredite, deren Konditionen nur für einen bestimmten Zeitraum fest vereinbart werden. Diesen nennt man Zinsbindungsfrist bzw. Zinsbindungsdauer.
Sie stellt den größten Unterschied zu festverzinslichen Verbraucherkrediten dar. Während bei diesen der Zinssatz für die gesamte Kreditlaufzeit gilt, ist das bei festverzinslichen Baufinanzierungsdarlehen nur für die Dauer der Zinsbindungsfrist der Fall.

Doch wie geht es weiter, wenn diese Frist abläuft, der Kredit jedoch noch nicht zurückgezahlt ist?
Dieser Zeitpunkt ist für den Darlehensnehmer sehr wichtig. Denn bei Ablauf der Zinsbindung wird neu über die zukünftigen Konditionen verhandelt. Diese gelten dann für die Dauer der neuen Bindungsfrist für den noch offenen Restbetrag des Kredites. Selbstverständlich kann ab diesem Zeitpunkt auch über ein anderes Kreditinstitut weiterfinanziert werden.
Wichtig: Je nach Veränderungen am Geld- und Kapitalmarkt, die seit Ausreichung des Kredites aufgetreten sind, können die zukünftigen Konditionen deutlich besser oder auch schlechter sein, als bis zum Ablauf der Zinsbindungsfrist.



Welche Zinsbindungsdauer ist sinnvoll?

Wer Zinssicherheit haben möchte, sollte bei Kreditabschluss eine möglichst lange Zinsbindungsfrist vereinbaren. Da in der Praxis meist nur Fristen von 5 bis 15 Jahren möglich sind, können Konditionen also für maximal 15 Jahre festgeschrieben werden.
Eine Bindung von 15 Jahren schafft die höchstmögliche Planbarkeit in Sachen Konditionen. Andererseits sollte man sich im Klaren sein, dass lange Zinsbindungsfristen in aller Regel mit schlechteren Zinskonditionen einhergehen. Vor einer Entscheidung sollte deshalb geprüft werden, wie hoch der Zinsunterschied bei verschiedenen Fristen ausfallen würde. Denn gegebenenfalls kann es auch günstiger sein, zunächst eine kürzere Dauer zu wählen und auf ein günstiges Angebot nach Ablauf der Zinsbindung zu spekulieren. Um eine gelungene Entscheidung treffen zu können, sollte man sich verschiedene Angebote unterbreiten lassen.